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Beschwerden an die Durchsetzungsstelle

Wann kann und sollte die Durchsetzungsstelle kontaktiert werden?

  • Wenn eine öffentliche Stelle keine Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihrer Website hat.
  • Wenn Sie mit der Erklärung zur Barrierefreiheit nicht einverstanden sind oder die Gründe für Ausnahmen von der Barrierefreiheit nicht nachvollziehen können.
  • Wenn die Erklärung zur Barrierefreiheit keine Kontaktmöglichkeit für Ihre Beschwerde erhält.
  • Wenn Sie die in der Erklärung genannte Ansprechperson kontaktiert haben und keine Antwort innerhalb eines Monats erhalten haben.
  • Wenn Sie eine Antwort von der Ansprechperson erhalten haben, Sie aber mit der Antwort nicht zufrieden sind und weitere Kommunikation mit der Ansprechperson aus Ihrer Sicht keinen Sinn hat.
  • Wenn die öffentliche Stelle erklärt (in der Erklärung zur Barrierefreiheit oder in Ihrer Rückmeldung auf Ihr Feedback), dass eine barrierefreie Gestaltung von Teilbereichen unverhältnismäßig sei und Sie das prüfen lassen möchten. Die Durchsetzungsstelle prüft, ob tatsächlich eine Unverhältnismäßigkeit besteht.

Beschwerde einreichen

Sind Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf Websites oder mobilen Anwendungen (Apps) öffentlicher Stellen des Landes Sachsen aufgefallen und eine Klärung mit dem Betreiber der Website oder mobilen Anwendung ist nicht möglich, dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an die Durchsetzungsstelle über Durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de.

Der Durchsetzungsstelle hilft es, wenn Sie Ihre Aktivitäten, die genaue Website, mobile Anwendung oder das auf diesen bemängelte Dokument und die von Ihnen schon kontaktierte Ansprechperson bei der öffentlichen Stelle schildern bzw. angeben.

Nach Eingang der Beschwerde nimmt die Durchsetzungsstelle Kontakt mit der öffentliche Stelle auf, um auf eine Lösung für Ihr Anliegen hinzuwirken.

Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es wird kein Rechtsbeistand benötigt.

 

 

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